Es findet weiterhin Notbetreuung statt für alleinerziehende Eltern sowie Familien, in denen mindestens ein Elternteil in systemrelevanten Berufen tätig ist und die keine andere Möglichkeit der Betreuung haben. Eltern, die einem Beruf auf der Liste für systemrelevante Berufe nachgehen, können die Notbetreuung in Anspruch nehmen, eine Eigenerklärung zur Notwendigkeit der Notbetreuung ist ausgefüllt abzugeben.